Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt; § 630 a Abs. 2 BGB.
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler leiden Patienten oft unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen und sind verunsichert, weil die Behandlung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat.
Medizinische Sachverhalte und Behandlungen sind häufig schwer zu verstehen. Es besteht das Gefühl von Hilflosigkeit.
In dieser Situation ist es für den Patienten von größter Bedeutung, dass er sich an einen kompetenten Gesprächspartner und Berater wenden kann.
Wir verfügen auf dem Gebiet von Behandlungsfehlern über eine Erfahrung von mehr als 20 Jahren und haben in dieser Zeit mehrere Tausend Fälle von Behandlungsfehlern bearbeitet.
In der großen Mehrzahl der Fälle konnten wir für unsere Mandanten erhebliche Schadens- und Schmerzensgeldzahlungen durchsetzen.
Wenden Sie sich daher vertrauensvoll mit Ihren medizinischen Anliegen an uns.

Behandlungsfehler – was tun?
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Wir bieten kompetente Rechtsberatung im Medizinrecht und spezialisieren uns auf die Themen Behandlungsfehler, Arzthaftung und die Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.





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